Allgemeine Geschäftsbedingungen

 1. GELTUNGSBEREICH UND GEGENSTAND DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

a) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) umfassen sämtliche Aktivitäten von PSYTSG Psychotherapie Simon Gautschy (nachfolgend Dienstanbieter genannt) wie Einzel- und Gruppentherapien oder -coachings, Paartherapien und -coachings, Workshops, Ausbildungen, Retreats, Online-Kurse, Webinare, Community Events etc. und/oder nicht genannte Vertragsabschlüsse, welche im Zusammenhang mit genannten Geschäftstätigkeiten stehen.

 

b) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Dienstanbieter und natürlichen oder juristischen Personen (nachfolgend Kund*in genannt), welche Leistungen des Dienstanbieters in Anspruch nehmen oder sich für den Bezug solcher Dienstleistungen beim Dienstanbieter angemeldet haben. Die Dienstleistungen des Dienstanbieters können in Form des Einzel- oder Gruppensettings, telefonisch, per Videoanruf oder in virtueller Form (Webinare, Online-Kurse, E-Mail) genutzt werden.

 

2. ANGEBOT

 

Der Dienstanbieter stellt vorwiegend kostenpflichtige Dienstleistungen im Bereich psychologische Psychotherapie, psychologische Beratung und Coaching zur Verfügung. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind anwendbar für den Bezug jeglicher Dienstleistungen durch Kund*in, die auf irgendeine Weise (per Telefon, Email, Internet, Mobile, usw.) vom Dienstanbieter bezogen werden. Mit der Nutzung eines oder mehrerer Dienste erklärt sich der/die TeilnehmerIn unwiderruflich mit der Anwendung der vorliegenden AGB einverstanden.

 

3. DURCHFUEHRUNGSORT

 

Die Leistungen und Behandlungen des Dienstanbieters finden, falls nicht anders vereinbart, grundsätzlich in den Praxisräumlichkeiten des Dienstanbieters an der Rathausgasse 17 in 5000 Aarau statt.

 

4. VERTRAGSABSCHLUSS

 

a) Der Geschäfts-, bzw. Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn sich Kund*in und der Dienstanbieter zum Zweck einer psychotherapeutischen Behandlung, einer psychologischen Beratung, einem Coaching oder einem Vorgespräch auf einen Termin oder eine Behandlungsphase einigen. Ein Vertragsabschluss kann mündlich erfolgen, beispielsweise für ein Vorgespräch oder Erstgespräch oder durch Unterzeichnen einer Behandlungsvereinbarung, beispielsweise bei der Aufnahme einer längerdauernden Zusammenarbeit und/oder für eine zeitlich terminierte Behandlungsphase.

 

b) Der Dienstanbieter ist jederzeit berechtigt, eine Anfrage für eine Behandlung ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn es um Beschwerden oder Behandlungserwartungen geht, welche der Dienstanbieter aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder wenn der Dienstanbieter durch die Behandlung in Gewissenskonflikte kommen könnte.

 

5. INHALT UND ZWECK DES GESCHAEFTS-, BZW. BEHANDLUNGSVERTRAGES

 

a) Der Dienstanbieter verpflichtet sich, sein psychologisches und psychotherapeutisches Fachwissen Kund*in zur Verfügung zu stellen und nach bestem Wissen und Gewissen alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen, Kund*in in seinen/ihren Heilungs- und Wachstumsprozessen zu unterstützen. Der Dienstanbieter verpflichtet sich zudem dazu, seine Behandlungen und Coachings nach höchsten ethischen Grundsätzen durchzuführen und sich regelmässig weiter zu bilden, um Kund*in eine höchstmögliche Behandlungsqualität bieten zu können.

 

b) Als psychologischer Psychotherapeut ist es dem Dienstanbieter nicht erlaubt, ärztliche Dienstleistungen zu erbringen, beispielsweise in Form von Empfehlungen oder Verschreibungen von Medikamenten oder Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitszeugnissen. Diesbezügliche Entscheidungen trifft Kund*in in Absprache mit einer ärztlichen Fachperson. Der Dienstanbieter lehnt jegliche Haftung im Zusammenhang mit eigenmächtig getroffenen Entscheidungen bezüglich ärztlich-medizinischer Behandlungen von Seiten Kund*in ab.

 

c) Die Behandlungsplanung wird vom Dienstanbieter und Kund*in gemeinsam vorgenommen. Die Behandlungsvorschläge des Dienstanbieters gelten als Empfehlung und es liegt letzten Endes im Verantwortungsbereich von Kund*in, zu entscheiden, ob diese Empfehlungen dem eigenen Heilungs- und Wachstumsprozess dienlich sein könnten. Kund*in verpflichtet sich, falls Sorgen, Zweifel oder Bedenken bezüglich des gewählten Vorgehens auftauchen sollten, dies unverzüglich dem Dienstanbieter mitzuteilen. Entscheidungen, welche Auswirkungen auf den Behandlungsplan haben, beziehungsweise Abweichungen vom vereinbarten Vorgehen nach sich ziehen, trifft Kund*in gemeinsam mit dem Dienstanbieter. Trifft Kund*in selbständig Entscheidungen mit Auswirkungen auf den vereinbarten Behandlungsplan, ohne dies mit dem Dienstanbieter abzusprechen, trägt der Dienstanbieter keine Verantwortung für daraus entstehende Konsequenzen oder Kosten.

 

d) Treten im Rahmen der Behandlung akute krisenhafte Zustände, beispielsweise in Form von akuter Suizidalität (Suizidgedanken, Suizidpläne) auf, verpflichtet sich Kund*in dazu, dies unverzüglich dem Dienstanbieter mitzuteilen oder, falls dieser nicht erreichbar sein sollte, sich an eine örtliche Kriseninterventionsstelle zu wenden (z.B. hier).

 

e) Der Dienstanbieter lehnt jegliche Haftung für Konsequenzen von im Rahmen der Behandlung getroffenen Entscheidungen von Kund*in ab.

 

f) Mit der Aufnahme eines Behandlungsvertrages, sei es durch eine einzelne Terminvereinbarung oder durch Unterzeichnung einer Behandlungsvereinbarung, verpflichtet sich Kund*in dazu, dem Dienstanbieter sämtliche für die Behandlung möglicherweise relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft beispielsweise Symptome, die auf eine (körperliche oder emotionale) Belastung oder ein Leiden hinweisen können, körperliche Erkrankungen, Veränderungen der Arbeits-, sozialen oder Wohnsituation etc. Für in Folge von zurückbehaltenen Informationen entstehende Konsequenzen für die Behandlung lehnt der Dienstanbieter jegliche Haftung ab. Der Dienstanbieter behält sich vor, falls sich herausstellt, dass Kund*in ihm für die Behandlung relevante Informationen vorenthalten hat, die Behandlung unverzüglich zu beenden.

 

6. VERGUETUNG

 

Der Dienstanbieter hat für die Ausübung seiner Dienste und Leistungen Anspruch auf ein Honorar. Es gelten die Ansätze, welche zum Zeitpunkt der Behandlungs- oder Terminvereinbarung aktuell sind. (Siehe www.psytsg.ch/infos/kosten) oder jenes Honorar, welches im Rahmen einer Behandlungsvereinbarung oder eines Behandlungspaketes zwischen dem Dienstanbieter und Kund*in vereinbart wurde.

 

7. ABSAGE, STORNIERUNGSGEBUEHR, AUSFALL, GARANTIEN

 

a) Durch Kund*in vereinbarte Termine und/oder durch Kund*in unterzeichnete Behandlungsvereinbarungen gelten ab dem Zeitpunkt der Vereinbarung als verbindlich und das Honorar gilt von diesem Zeipunkt an als dem Dienstanbieter geschuldet. Bereits entledigte Honorare und/oder für Kund*in anfallende Kosten durch von Seiten Kund*in abgesagte Termine oder frühzeitig gekündigte Behandlungsvereinbarungen müssen vom Dienstanbieter grundsätzlich nicht rückerstattet werden. Es liegt im Ermessen des Dienstanbieters, ob er Kund*in eine Alternativterminmöglichkeit oder eine Behandlungsalternative, beispielsweise in virtueller Form anbieten kann und möchte.

 

b) Einzeltermine: Beim Dienstanbieter vereinbarte Einzeltermine gelten als verbindlich und Kund*in verpflichtet sich dazu, der Einhaltung dieser Termine höchtsmögliche Priorität einzuräumen. Ist es Kund*in aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, einen vereinbarten Termin wahrzunehmen und erfolgt die Terminabsage frühzeitig (48 Stunden vor dem vereinbarten Termin an Arbeitstagen des Dienstanbieters), bemüht sich der Dienstanbieter, Kund*in eine Alternativterminmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Ist Kund*in kurzfristig (weniger als 48 Stunden vor Terminbeginn) verhindert, beispielsweise aufgrund einer Erkrankung, den Termin vor Ort wahrzunehmen, stellt der Dienstanbieter die Möglichkeit zur Verfügung, den Termin telefonisch oder per Videocall durchzuführen.

 

c) Gruppentermine: Ist Kund*in nicht in der Lage, einen vereinbarten Gruppentermin wahrzunehmen, gilt das für die Teilnahme an der Gruppenveranstaltung vereinbarte Honorar dennoch als geschuldet und/oder es besteht für den Dienstanbieter kein Anspruch auf Entschädigung bzw. Rückerstattung des Honorars.

 

e) Sollte der Dienstanbieter verhindert sein, die Leistungen zum vereinbarten Sitzungstermin oder im Rahmen der Behandlungsvereinbarung festgehaltenen Leistungen zu erbringen, schuldet Kund*in dem Dienstanbieter kein Honorar oder erhält ein bereits entrichtetes Honorar rückerstattet. Für durch den Dienstanbeiter bedingte Terminabsagen oder Behandlungausfälle allfällige entstandene Zusatzkosten (beispielsweise Fahrtkosten, Erwerbsausfall) kann der Dienstanbieter nicht haftbar gemacht werden und schuldet keine Rückerstattung, es sei denn, die Verhinderung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Im Falle einer Verhinderung des Dienstanbieters kann ein Ausweichtermin vereinbart werden.

 

f) Der Dienstanbieter verpflichtet sich, sein Fachwissen und seine Erfahrung im Rahmen der Dienstleistungen Kund*in nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung zu stellen. Allerdings kann er keine Garantien für Sitzungsresultate gewähren, dementsprechend werden auch keine Erstattungen vorgenommen, falls Behandlungserwartungen von Kund*in nicht erfüllt werden sollten.

 

g) Sowohl Kund*in als auch der Dienstanbieter sind berechtigt, die Behandlung jederzeit und ohne Angaben von Gründen abzubrechen. Geht der Behandlungsabbruch von Kund*in aus, gilt der Preis für die begonnene Sitzung oder Behandlungsphase als geschuldet. Es liegt im Ermessen des Dienstanbieters, ob er Kund*in einen Teil der Kosten rückerstattet oder erlässt, beispielsweise, falls der Dienstanbieter den Therapieplatz weiter vergeben kann. Geht der Behandlungsabbruch vom Dienstanbieter aus, entfällt das Honorar für die von Kund*in nicht wahrgenommenen Sitzungen und Leistungen. Kund*in hat in beiden Fällen keinen Anspruch auf Schadensersatz.

 

h) Falls eine Sitzung durch ein Verhalten oder eine Entscheidung von Kund*in kürzer ausfällt, als vereinbart (beispielsweise in Folge von Verspätung oder auf Wunsch von Kund*in, die Sitzung kürzer abzuhalten), schuldet Kund*in dem Dienstanbieter trotzdem das volle Sitzungshonorar.

 

8. VERTRAULICHKEIT DER BEHANDLUNG

 

a) Der Dienstanbieter behandelt die Daten und Informationen, welche ihm von Kund*in zur Verfügung gestellt werden, streng vertraulich und erteilt keinerlei Auskünfte an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung von Kund*in.

 

b) Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn dem Dienstanbieter eine schriftliche, ausdrückliche Zustimmung von Kund*in vorliegt, bestimmten Personen Auskunft erteilen zu dürfen oder wenn der Dienstanbieter auf Grund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise aufgrund eines Urteils eines Schweizer Gerichts.

 

c) Insbesondere ist der Dienstanbieter gesetzlich verpflichtet, falls bei Kund*in eine offensichtliche Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt, die entsprechenden Behörden zu benachrichtigen und einzuschalten. Auch in diesem Fall ist Absatz a) nicht anzuwenden. Für in einem solchen Fall möglicherweise entstandene körperliche oder seelische Verletzungen lehnt der Dienstanbieter jegliche Haftung ab.

 

d) Der Dienstanbieter führt Aufzeichnungen über Therapie-Verlauf und Inhalt. Kund*in steht die Einsicht in diese Akte zu und sie/er kann jederzeit deren Vernichtung verlangen.

 

e) Falls Kund*in im Rahmen von Gruppenbehandlungen, Webinaren, Kursen oder Workshops Zugang zu Daten und/oder Informationen anderer Teilnehmenden erhält, verpflichtet sich Kund*in mit diesen Daten und Informationen vertraulich umzugehen und sieht davon ab, diese an Dritte weiter zu geben.

 

9. DIENSTLEISTUNGEN VON DRITTANBIETERN

 

Der Dienstanbieter haftet nicht für die Vermittlung von Kontakten zu Drittanbietern. Der Dienstanbieter haftet ausdrücklich auch nicht für Kontakte, die durch den Dienstanbieter zu Stande gekommen sind. Dies gilt nicht für den Fall von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln.

 

10. MEINUNGSVERSCHIEDENHEITEN

 

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

 

11. AENDERUNGEN

 

Der Dienstanbieter ist jederzeit berechtigt, die vorliegenden AGB einseitig zu ändern. Änderungen werden Kund*in mindestens einen Monat vor deren Inkrafttreten schriftlich per Email mitgeteilt. Die aktuell gültigen Grundlagen finden sich jeweils auf der Webseite www.psytsg.ch/infos/agb.

 

12. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

 

a) Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht.

 

b) Der Gerichtsstand für allfällige aus diesem Vertrag enstehende Rechtsstreitigkeiten ist Aarau.

 

Aarau, 10. November 2022

 

PSYTSG Psychotherapie Simon Gautschy (Dienstanbieter)

 

PSYTSG

Psychotherapie Simon Gautschy

M.Sc. Simon Gautschy

Eidg. anerkannter Psychotherapeut
Fachpsychologe für Psychotherapie FSP

Rathausgasse 17

5000 Aarau

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